| 1. |
Gegenstand der Bedingungen |
| 1.1. |
Die Venetus Net GmbH, Egon-Erwin-Kisch-Str. 13, Dresden 01069, zuständiges Registergericht Amtsgericht Dresden (nachfolgend Gesellschaft) stellt ihren Kunden die Providerdienste zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die Gesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde hierauf Bezug nimmt. |
| 1.2. |
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag über die Inanspruchnahme des Providerdienstes innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen, sofern die Gesellschaft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Die Gesellschaft weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nach Zugang des Hinweises. |
| 2. |
Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft kommt zu Stande durch einen Auftrag unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und deren Annahme, die durch Übersendung der Zugangsinformationen erfolgt. Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung der Providerdienste beträgt zwischen 3 und 5 Tagen. Auf Wunsch des Kunden beauftragt die Gesellschaft mit Zugang des Auftrags im Namen des Kunden die in Ziffer 4.2 genannten Verbindungen, welche Bedingung für die Inanspruchnahme der Providerdienste ist. Die Gesellschaft hat jedoch keinen Einfluss auf die Bearbeitung dieser Anträge. |
| 3. |
Leistungen Der zu einem Providerdienst oder Tarif gehörige Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Providerdienste. Aktuelle Leistungsbeschreibungen der Providerdienste erhält der Kunde über die Hotline oder im Internet unter www.venetus-net.de. Die Gesellschaft stellt nur den Zugang zum Internet zur Verfügung und hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung der Gesellschaft. Die vom Kunden verwandte Infrastruktur (z.B. Hardware, Software) kann den Umfang der abrufbaren Leistungen begrenzen. Da eine hieraus resultierende Begrenzung nicht Gegenstand des von der Gesellschaft erbrachten Leist-ungsumfangs ist, resultieren hieraus keine Ansprüche des Kunden gegen die Gesellschaft.
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| 4. |
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
| 4.1. |
Der Kunde verpflichtet sich, der Gesellschaft den Nachweis seiner Standeszugehörigkeit durch geeignete Dokumente (z.B. Kopie der Approbationsurkunde) zu erbringen.
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| 4.2. |
Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt einer Breitband-Internetverbindung zwischen den Providerdiensten und dem Kunden.
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| 4.3. |
Der Kunde verpflichtet sich die persönliche Benutzerkennung sowie das persönliche Kennwort vor dem Zugriff von Dritten zu schützen.
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| 4.4. |
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Providerdienste nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung der Providerdienste für die Einhaltung der gesetz-lichen Bestimmungen zu sorgen. Er wird die bereitgestellten Providerdienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen im Internet nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Soweit die Gesellschaft wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde die Gesellschaft von den Ansprüchen Dritter freistellen.
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| 4.5. |
Besteht der begründete Verdacht, dass einer der Providerdienste missbräuchlich genutzt wird, ist die Gesellschaft jederzeit berechtigt, ihre Leistungen einzustellen.
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| 5. |
Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes Die Gesellschaft behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes der Providerdienste zu ergreifen und durchzuführen.
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| 6. |
Nutzung durch Dritte
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| 6.1. |
Die Benutzerkennung und das Kennwort werden persönlich vergeben, eine eigenständige Konfiguration der Blackbox durch den Teilnehmer ist jedoch nicht möglich. Im Falle der unberechtigten Nutzung der Providerdienste ist der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes vorbehaltlich der in Ziffer 6.3 genannten Regelungen verpflichtet, soweit er die unbefugte Nutzung der Providerdienste zu vertreten hat. Er hat die Gesellschaft ferner von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehen.
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| 6.2. |
Der Kunde hat die vermutete unbefugte Drittnutzung seiner Benutzerkennung und/oder seines Kennwortes durch Dritte unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen (per Telefon oder Telefax). Eine telefonische Mitteilung hat er unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Gesellschaft wird die von dem Kunden benannte Benutzerkennung und/oder das Kennwort sofort sperren.
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| 6.3. |
Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nach, haftet er nur für die bis zum Eingang der Sperrmeldung in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, haftet er für diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
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| 7. |
Datenschutz Die Gesellschaft verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
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| 7.1. |
Bestandsdaten
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| 7.1.1. |
Die Gesellschaft darf personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses über die Nutzung der Providerdienste erforderlich sind und der Kunde eingewilligt hat.
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| 7.1.2. |
Eine Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung technischer Einrichtungen durch die Gesellschaft ist nur zulässig, soweit der Kunde in diese ausdrücklich eingewilligt hat.
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| 7.2. |
Die Gesellschaft trägt den Kunden mit seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse sowie zusätzlichen Angaben, soweit der Kunde dies gewünscht hat, in das ausschließlich für Kunden der Gesellschaft einsehbare elektronische Adressverzeichnis ein.
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| 7.2.1. |
Gemäß §§ 19, 33 und 34 BDSG hat jeder - unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität - das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
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| 7.3. |
Nutzungs- und Abrechnungsdaten
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| 7.3.1. |
Die Gesellschaft darf personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme der Providerdienste nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der Providerdienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung der Providerdienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).
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| 7.3.2. |
Die Gesellschaft löscht - Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt, - Abrechnungsdaten, sobald sie für Zwecke der Abrechnung oder Erstellung eines Einzel- verbindungsnachweises nicht mehr erforderlich sind.
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| 7.3.3. |
Auf Verlangen des Kunden darf die Gesellschaft Einzelverbindungsnachweise über Anbieter, Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit bestimmter vom Kunden in Anspruch genommener Leistungen erstellen, sofern für den jeweiligen Providerdienst ein Einzelverbindungsnachweis mit den angeführten Angaben möglich ist. In diesem Fall löscht die Gesellschaft die Nutzungsdaten spätestens 80 Tage nach Versendung des Einzelnachweises, es sei denn, die Entgeltforderung wird innerhalb der vorgenannten Frist bestritten oder trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen.
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| 7.3.4. |
Die Gesellschaft darf anderen Diensteanbietern, deren Dienste der Kunde in Anspruch genommen hat, Bestands- und Abrechnungsdaten übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Vertragsdurchführung zwischen der Gesellschaft und dem Diensteanbieter erforderlich ist. Hat die Gesellschaft einen Vertrag mit einem Dritten über die Abrechnung des Entgelts geschlossen, so darf sie diesem, soweit für diesen Zweck erforderlich, Abrechnungsdaten übermitteln. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.
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| 7.4. |
Der jeweilige Providerdienst darf nicht mittels Pseudonym in Anspruch genommen werden. |
| 8. |
Zahlungsbedingungen
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| 8.1. |
Der Kunde ist zur Zahlung des monatlichen Entgelts verpflichtet, welches sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Gesellschaft oder der Leistungsbeschreibung der Providerdienste ergibt. Aktuelle Preislisten der Dienste erhält der Kunde über die Hotline oder im Internet unter www.venetus-net.de. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Die Gesellschaft weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Tarifwechsel erfolgen ausschließlich zum Monatsende. Verbindungen, die über den Zeitpunkt eines Tarifwechsels andauern, werden zu dem Tarif abgerechnet, der zum Zeitpunkt des Beginns der Verbindung maßgeblich war.
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| 8.2. |
Die Zahlung des monatlichen Entgelts erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren.
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| 8.2.1. |
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats. Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ein Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung. Das monatliche Entgelt wird erstmalig im Folgemonat nach der Verschaffung der Zugangsmöglichkeit zu einem der Providerdienste fällig.
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| 8.2.2. |
Sponsorleistungen Dritter, die monatsbezogen gewährt werden (monatliches Online-Minutensponsoring, monatliches Sponsoring des Rechnungsbetrages) gelten nur für den jeweiligen Monat. Werden Sie im Monat, für den sie gewährt worden sind, nicht verbraucht, verfallen sie. Ein Übertrag in Folgemonate ist nicht möglich.
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| 8.3. |
Gegenforderungen der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Sämtliche von der Gesellschaft genannten Preise verstehen sich, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
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| 9. |
Einwendungen Einwendungen gegen die Rechnung der Gesellschaft sind innerhalb von acht Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt. |
| 10. |
Zahlungsverzug/Sperre
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| 10.1. |
Rückständige Zahlungen sind mit 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges vorbehalten.
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| 10.2. |
Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von der Gesellschaft wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Forderungen aus den Kundenverträgen sofort fällig zu stellen. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Für die Sperrung der Zugangsberechtigung und für die Wiederfreischaltung werden die in der Preisliste der Gesellschaft ausgewiesenen Entgelte erhoben.
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| 10.3. |
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des Rechnungsbetrages in Verzug, so ist die Gesellschaft berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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| 11. |
Dauer des Vertragsverhältnisses/Kündigung
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| 11.1. |
Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Vertragsverhältnis ist erstmalig zum Ende des ersten Vertragsjahres kündbar. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere zwölf Monate. Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungserklärung des Kunden ist an die auf der Rechnung angegebene Adresse der Gesellschaft zu richten.
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| 11.2. |
Enthält die Leistungsbeschreibung der Providerdienste oder die Preisliste der Gesellschaft abweichende Regelungen über die Dauer des Vertragsverhältnisses und/oder die Kündigungsfristen, so gehen die Regelungen der Leistungsbeschreibung oder der Preisliste den Regelungen in diesen AGB vor.
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| 12. |
Haftung der Gesellschaft
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| 12.1. |
Die Gesellschaft haftet dem Kunden auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 12.500,- Euro. Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet die Gesellschaft der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem Betrag von 12.500,- Euro je Nutzer, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10,25 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
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| 12.2. |
Die vorherstehenden Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 12.1 gelten nicht für von der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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| 13. |
Sonstige Haftung Die Gesellschaft haftet nicht für die über den jeweiligen Providerdienst übermittelten fremden Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter, da die Gesellschaft nur den Zugang zum Internet zur Verfügung stellt.
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| 14. |
Übertragungswege Dritter Die vertragsgegenständliche Leistung wird teilweise durch den Zugriff auf Telekommunikationsnetze anderer Betreiber erbracht. Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen sowie sonstigen technischen Einrichtungen dieser Betreiber oder sonstiger Dritter entstehen, haftet die Gesellschaft nur, falls und soweit ihr Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern oder Dritter zustehen. Die Gesellschaft kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der Gesellschaft ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
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| 15. |
Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt, die der Gesellschaft ihre Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Gesellschaft, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Gesellschaft unterrichtet den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.
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| 16. |
Sonstige Bedingungen
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| 16.1. |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.
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| 16.2. |
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Die Gesellschaft kann ihre Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
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| 16.3. |
Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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| 16.4. |
Soweit der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seiner Ausführungs-bestimmungen einzuleiten beabsichtigt, ist hierzu ein Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn zu richten. |