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KV-SafeNet auch zu Hause nutzen |
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Die KBV hat offiziell bestätigt, dass der KV-SafeNet Router auch in den Privaten Räumlichkeiten des Antragsstellers genutzt werden darf. Die Venetus Net GmbH hatte mit dieser Nachfrage eine bisher ungeklärte Rechtslage entdeckt und diesen der Technischen Abteilung mitgeteilt.
Die offizielle Stellungsnahme der KBV follgende:
- Einen Widerspruch zur Rahmenrichtlinie KV-SafeNet konnten nicht festgestellt werden
- Grundsätzlich ist es erforderlich den Kunden explizit darauf hinzuweisen sind, dass eine Verpflichtung besteht:
- den Zugriff zu kontrollieren, um eine Fremdnutzung auszuschließen
- der Hinweis ausgesprochen werden muss, dass es sich auch bei Familienangehörigen um potentielle Fremdnutzer handelt, gegenüber denen genauso wie gegenüber Dritten die ärztliche Schweigepflicht gilt
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