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KV-SafeNet Förderung für sächsische Ärzte |
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Die KV Sachsen fördert alle Praxen, welche die Online-Abrechnung über KV-SafeNet nutzen möchten.
- Absenkung der Verwaltungskostenumlage von bisher 2,4% auf 2,2%
- einmalige Zahlung von 500,00 €
- Grundlage für die Förderung ist die Teilnahme von Praxen zugelassener Ärzte/ Psychotherapeuten an der Online-Abrechnung über KV-SafeNet.
- Die Förderung erfolgt rückwirkend zum 01.04.2010 und wird bis zum 31.12.2011 gewährt.
- Die Zahlung erfolgt automatisch und zusammen mit der Honorarzahlung, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie MVZ brauchen keinen Antrag zu stellen.
Quelle: Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, "Förderung und Rahmenverträge". In: KVS-Homepage (Aktuell - Online-Initiative). URL: http://www.kvs-sachsen.de/aktuell/online-initiative/foerderung-rahmenvertraege (zugegriffen am: 27.09.2010)
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